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Mit dem Einvernehmlichen Beschluss 2004/97/EG, Euratom der auf Ebene der Staats- und Regierungschefs vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten , legten die Vertreter der Mitgliedstaaten fest, dass die ENISA ihren Sitz in Griechenland in einer von der griechischen Regierung zu benennenden Stadt haben soll. Der Sitzmitgliedstaat der ENISA sollte die bestmöglichen Voraussetzungen für eine reibungslose und effiziente Tätigkeit der ENISA gewährleisten. Damit die ENISA ihre Aufgaben ordnungsgemäß und effizient erfüllen, Personal einstellen und binden und die Effizienz der Vernetzungsmaßnahmen steigern kann, ist es unbedingt erforderlich, sie an einem geeigneten Standort anzusiedeln, der unter anderem eine angemessene Verkehrsanbindung sowie Einrichtungen für die Ehepartner und Kinder des Personals der ENISA bietet. Die erforderlichen Modalitäten sollten in einem Abkommen zwischen der ENISA und dem Sitzmitgliedstaat festgelegt werden, das nach Billigung durch den Verwaltungsrat der ENISA geschlossen wird.
Der Sitzmitgliedstaat der ENISA gewährleistet die bestmöglichen Voraussetzungen für das reibungslose Funktionieren der ENISA, unter Berücksichtigung der…
Der Exekutivdirektor kann auf der Grundlage einer angemessenen Kosten-Nutzen-Analyse erforderlichenfalls beschließen, eine oder mehrere Außenstellen in einem…
Jeder Mitgliedstaat sollte eine nationale ETIAS-Stelle einrichten, die für die Prüfung der Anträge und für die Entscheidung, ob Reisegenehmigungen erteilt,…
Entsprechend ihrer Aufgabe, die operative Zusammenarbeit im Rahmen des CSIRTs-Netzes zu unterstützen, sollte die ENISA in der Lage sein, die Mitgliedstaaten auf…
Die ENISA sollte in ihrer Rolle als Sekretariat des CSIRTs-Netzes bezüglich der in der Richtlinie (EU) 2016/1148 festgelegten einschlägigen Aufgaben des…
Die mit dieser Verordnung errichtete ENISA sollte Rechtsnachfolgerin der durch die Verordnung (EU) Nr. 526/2013 errichteten ENISA sein. Die ENISA sollte die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.