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Die ENISA sollte die laufenden Tätigkeiten auf den Gebieten der Forschung, Entwicklung und technologischen Bewertung — insbesondere die im Rahmen der vielfältigen Forschungsinitiativen der Union durchgeführten Tätigkeiten — umfassend berücksichtigen, um die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie gegebenenfalls die Mitgliedstaaten — auf deren Ersuchen — in Bezug auf den Forschungsbedarf und die Prioritäten im Bereich der Cybersicherheit zu beraten. Um den Bedarf und die Prioritäten im Forschungsbereich zu ermitteln, sollte die ENISA auch die einschlägigen Nutzergruppen konsultieren. Insbesondere könnte eine Zusammenarbeit mit dem Europäischen Forschungsrat und dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut sowie mit dem Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien eingerichtet werden.
berät die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und die Mitgliedstaaten zum Forschungsbedarf und zu den Forschungsprioritäten im Bereich…
Um die Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit besser verstehen und den Mitgliedstaaten und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union…
Die ENISA sollte die Kommission mit Beratung, Stellungnahmen und Analysen zu allen Angelegenheiten der Union, die mit der Ausarbeitung, Aktualisierung und…
Die ENISA sollte dazu beitragen, dass bei massiven grenzüberschreitenden Vorfällen und -krisen in Bezug auf Cybersicherheit eine Reaktion auf Unionsebene…
Die Tätigkeit der ENISA sollte regelmäßig und unabhängig bewertet werden. Diese Bewertung sollte sich darauf beziehen, inwieweit die ENISA ihre Ziele erreicht,…
Die ENISA sollte einen Beitrag zu den Bemühungen der Union um eine Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen sowie innerhalb der einschlägigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.