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Damit die ENISA reibungslos funktioniert, ist es erforderlich, dass ihr Exekutivdirektor aufgrund seiner Verdienste und nachgewiesenen Verwaltungs- und Managementfähigkeiten ernannt wird und über einschlägige Sachkenntnis und Erfahrungen auf dem Gebiet der Cybersicherheit verfügt. Die Aufgaben des Exekutivdirektors sollten in völliger Unabhängigkeit wahrgenommen werden. Der Exekutivdirektor sollte nach Anhörung der Kommission einen Vorschlag für das jährliche Arbeitsprogramm der ENISA ausarbeiten und alle erforderlichen Maßnahmen zu dessen ordnungsgemäßer Durchführung ergreifen. Der Exekutivdirektor sollte einen dem Verwaltungsrat vorzulegenden Jahresbericht, in dem auch die Umsetzung des jährlichen Arbeitsprogramms der ENISA behandelt wird, ausarbeiten, einen Entwurf eines Voranschlags für die Einnahmen und Ausgaben der ENISA erstellen und den Haushaltsplan ausführen. Der Exekutivdirektor sollte zudem die Möglichkeit haben, Ad-hoc-Arbeitsgruppen einzusetzen, die sich mit wissenschaftlichen, technischen, rechtlichen oder sozioökonomischen Einzelfragen befassen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines möglichen europäischen Schemas für die Cybersicherheitszertifizierung (im Folgenden „mögliches Schema“) wird die Einrichtung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe für notwendig erachtet. Der Exekutivdirektor sollte dafür sorgen, dass die Mitglieder der Ad-hoc-Arbeitsgruppen höchsten fachlichen Ansprüchen genügen, ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern besteht und dass je nach behandelter Einzelfrage gegebenenfalls ein angemessenes Gleichgewicht zwischen öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten, den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und dem Privatsektor einschließlich der Wirtschaft, der Nutzer und wissenschaftlicher Sachverständiger für Netz- und Informationssicherheit gewahrt wird.
Soweit erforderlich sowie entsprechend den Zielen und Aufgaben der ENISA kann der Exekutivdirektor der ENISA Ad-hoc-Arbeitsgruppen aus Sachverständigen — auch…
Der Exekutivdirektor wird vom Verwaltungsrat aus einer Liste von Kandidaten, die die Kommission im Anschluss an ein offenes und transparentes Auswahlverfahren…
Der Exekutivdirektor trägt die Verantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans der ENISA.
Den Vorsitz der ENISA-Beratungsgruppe führt der Exekutivdirektor oder eine jeweils vom Exekutivdirektor ernannte Person.
Wenn außergewöhnliche Umstände dies erfordern, kann der Verwaltungsrat durch Beschluss die Übertragung der Befugnisse der Anstellungsbehörde auf den…
Der Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammensetzt, sollte die allgemeine Ausrichtung der Tätigkeit der ENISA…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.