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Ein Hersteller oder Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen, der eine Selbstbewertung der Konformität durchführt, sollte die EU-Konformitätserklärung im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens abfassen und unterzeichnen können. Eine EU-Konformitätserklärung ist ein Dokument, welches bestätigt, dass das betreffende IKT-Produkt, der betreffende IKT-Dienst oder der betreffende IKT-Prozess die Anforderungen des Schemas erfüllt. Durch die Abfassung und Unterzeichnung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller oder Anbieter die Verantwortung dafür, dass das IKT-Produkt, der IKT-Dienst oder der IKT-Prozess die rechtlichen Anforderungen des europäischen Schemas für die Cybersicherheitszertifizierung erfüllt. Eine Kopie der EU-Konformitätserklärung sollte der nationalen Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung und der ENISA vorgelegt werden.
Der Hersteller oder Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen oder verwalteten Sicherheitsdiensten kann eine EU-Konformitätserklärung ausstellen,…
Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass das Produkt die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllt.
Hersteller oder Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen sollten die EU-Konformitätserklärung, die technische Dokumentation und alle weiteren…
Europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung könnten eine Konformitätsbewertung vorsehen, die unter der alleinigen Verantwortung des Herstellers…
Eine Konformitätsbewertung ist ein Verfahren, mit dem bewertet wird, ob bestimmte Anforderungen an ein IKT-Produkt, einen IKT-Dienst oder einen IKT-Prozess…
Die europäischen Cybersicherheitszertifikate und die EU-Konformitätserklärung sollten den Endnutzern dabei helfen, kundige Entscheidungen zu treffen. Daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.