Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wenn eine örtliche Genehmigung für das Inverkehrbringen oder etwas Gleichwertiges für ein bestimmtes Arzneimittel in einem bestimmten Drittland veröffentlicht wird, nachdem die Mitteilung an die Behörde übermittelt wurde, sollte die Mitteilung unverzüglich durch Aufnahme der Nummer dieser Genehmigung für das Inverkehrbringen oder etwas Gleichwertiges aktualisiert werden, sobald sie öffentlich verfügbar ist. Wenn die Nummer der Genehmigung für das Inverkehrbringen oder etwas Gleichwertiges noch nicht veröffentlicht ist, sollte der Hersteller verpflichtet sein, diese Nummer in der Mitteilung anzugeben, sobald sie öffentlich verfügbar ist.
Der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen ist verpflichtet, den betreffenden Mitgliedstaaten unverzüglich alle von dem Inhaber getroffenen Maßnahmen…
Der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen teilt der zuständigen Behörde unverzüglich alle neuen Informationen mit, die die Änderung der Angaben und…
Folgender Artikel wird eingefügt: (1) Der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen teilt der Agentur unverzüglich unter Angabe von Gründen alle…
Der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen teilt der zuständigen Behörde unverzüglich alle neuen Informationen mit, die die Änderung der Angaben und…
Der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen teilt der Agentur, der Kommission und den Mitgliedstaaten unverzüglich alle neuen Informationen mit, die…
Der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen teilt der Agentur, der Kommission und den Mitgliedstaaten unverzüglich alle neuen Informationen mit, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.