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Es wird eine Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden gegründet (ACER).
Zweck von ACER ist, die in Artikel 57 der Richtlinie (EU) 2019/944 und Artikel 39 der Richtlinie 2009/73/EG genannten Regulierungsbehörden dabei zu unterstützen, die in den Mitgliedstaaten wahrgenommenen Regulierungsaufgaben auf Unionsebene zu erfüllen und — soweit erforderlich — die Maßnahmen dieser Behörden zu koordinieren und gemäß Artikel 6 Absatz 10 dieser Verordnung in Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen zu vermitteln und diese beizulegen. Ferner leistet ACER einen Beitrag zur Festlegung gemeinsamer Regulierungs- und Aufsichtsverfahren von hoher Qualität, mit denen zu einer konsequenten, effizienten und wirksamen Anwendung des Unionsrechts beigetragen wird, damit die Klimaschutz- und Energieziele der EU erreicht werden.
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben handelt ACER unabhängig, objektiv und im Interesse der Union. ACER trifft unabhängig von Privat- und Unternehmensinteressen selbständige Entscheidungen.
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