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Der Sitzmitgliedstaat von ACER sollte gemäß dieser Verordnung die bestmöglichen Voraussetzungen für das reibungslose und effiziente Funktionieren von ACER gewährleisten, einschließlich eines mehrsprachigen und europäisch ausgerichteten schulischen Angebots und geeigneter Verkehrsverbindungen. Das Sitzabkommen zwischen der Regierung der Republik Slowenien und von ACER, das diese Anforderungen zusammen mit seinen Durchführungsvorschriften umfasst, wurde am 26. November 2010 geschlossen und ist am 10. Januar 2011 in Kraft getreten —
Die notwendigen Regelungen über die Unterbringung von ACER im Sitzmitgliedstaat und die von diesem Mitgliedstaat zu erbringenden Leistungen sowie die besonderen…
Wenn die notwendigen Bestimmungen über die Unterbringung der Agentur in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz haben soll, und über die Einrichtungen, die von…
Die Regelungen über die Unterbringung des GEREK-Büros im Sitzmitgliedstaat und über die Einrichtungen, die von diesem Mitgliedstaat zur Verfügung zu stellen…
Die notwendigen Vorkehrungen im Hinblick auf die Unterbringung des Ausschusses in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Sitz hat, und die von diesem Mitgliedstaat…
Mit dem Beschluss 2010/349/EU haben die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten Riga als Sitz des Büros bestimmt. Das Sitzabkommen zwischen der Regierung…
Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.