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Da alternative Leistungsmessgrößen eine Anlageentscheidung über die Maßen beeinflussen können, sollte untersagt werden, dass außerhalb des Prospekts verbreitete Informationen über ein öffentliches Angebot oder eine Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt derartige alternative Leistungsmessgrößen enthalten, es sei denn, diese sind auch im Prospekt selbst enthalten.
keine alternativen Leistungsmessgrößen enthalten, es sei denn, diese sind im Prospekt enthalten.
Der Emittent kann zusätzliche Posten oder alternative Leistungsmessgrößen in die Zusammenfassung des Prospekts aufnehmen, wenn es sich dabei um wesentliche…
Um eine Irreführung der Anleger zu vermeiden, sollten die Emittenten das Recht haben, spezifische zusätzliche Offenlegungen wie z. B. alternative…
Um eine Irreführung von Kleinanlegern beim Vertrieb von Wertpapieren, die für öffentliche Angebote oder die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt…
Um Befolgungskosten und Verwaltungsaufwand der Emittenten zu verringern, sollten die wesentlichen Finanzinformationen in der Zusammenfassung des Prospekts,…
In einem Prospekt enthaltene Informationen zur Besteuerung der Erträge aus den Wertpapieren können naturgemäß nur allgemeiner Art sein und sind für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.