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Die jeweils zuständigen Behörden sollten den Prospekt und begleitende Daten zeitnah über das Notifizierungsportal zusammen mit einer Bestätigung, dass der Prospekt gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 erstellt wurde, erhalten. Die ESMA sollte sicherstellen, dass das Notifizierungsportal die Sicherheit und Integrität der zwischen den zuständigen Behörden ausgetauschten Informationen wahrt. Die Übermittlung dieser Daten bleibt Aufgabe der zuständigen Behörden. Um ein reibungsloses und zeitnahes Funktionieren des Notifizierungsportals zu ermöglichen, müssen die begleitenden Daten, die in das Notifizierungsportal hochzuladen sind, spezifiziert werden.
Die ESMA richtet ein Notifizierungsportal ein, in das jede zuständige Behörde die in Absatz 1 dieses Artikels und in Artikel 26 Absatz 2 genannten…
Die ESMA stellt sicher, dass das Notifizierungsportal den jeweils zuständigen Behörden Meldungen von hochgeladenen Unterlagen und begleitenden Daten…
Die ESMA stellt sicher, dass das Notifizierungsportal den jeweils zuständigen Behörden hochgeladene Unterlagen und begleitende Daten bereitstellt.
Die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats sollte Anspruch auf eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats haben, aus der…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, technische Regulierungsstandards anzunehmen, die von der ESMA ausgearbeitet wurden und Folgendes regeln:…
Aufgrund der unterschiedlichen Ansätze der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten haben nicht alle Emittenten Zugang zu angemessenen Informationen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.