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Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission (im Folgenden die „Verordnung“) enthält spezifische Vorschriften in Bezug auf Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Insbesondere ist in Anhang I der Verordnung die Unionsliste der Stoffe festgelegt, die bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen aus Kunststoff verwendet werden dürfen, und in Anhang II sind zusätzliche Beschränkungen für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff festgelegt.
Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission (im Folgenden die „Verordnung“) enthält spezifische Regeln in Bezug auf Materialien und Gegenstände aus…
Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission (im Folgenden die „Verordnung“) enthält spezifische Vorschriften in Bezug auf Materialien und Gegenstände aus…
Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission (im Folgenden die „Verordnung“) enthält eine Unionsliste der zugelassenen Stoffe, die in Materialien und…
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission enthält eine Unionsliste der zugelassenen Stoffe, die bei der Herstellung von Materialien und…
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission enthält eine Unionsliste der zugelassenen Stoffe, die in Materialien und Gegenständen aus Kunststoff…
Mit Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission wurde eine Unionsliste von Stoffen festgelegt, die bei der Herstellung von Materialien und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.