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Im Anschluss an die Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie über die Anwendung von permanenten Haarfärbemitteln und das Auftreten von Blasenkrebs („Use of permanent hair dyes and bladder cancer risk“) im Jahr 2001 kam der Wissenschaftliche Ausschuss „Kosmetische Mittel und für den Verbraucher bestimmte Non-Food-Erzeugnisse“, der später mit dem Beschluss 2004/210/EG der Kommission durch den Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP) ersetzt wurde, zu dem Ergebnis, dass die möglichen gesundheitlichen Risiken der Anwendung von Haarfärbemitteln Anlass zur Besorgnis geben.
Im Anschluss an die Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie über die Anwendung von permanenten Haarfärbemitteln und das Auftreten von Blasenkrebs („Use…
Im Anschluss an die wissenschaftliche Studie über die Anwendung von permanenten Haarfärbemitteln und das Auftreten von Blasenkrebs („Use of permanent hair dyes…
Nach der Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie im Jahr 2001 über die Anwendung von permanenten Haarfärbemitteln und das Auftreten von Blasenkrebs…
Der SCCP, der mit dem Beschluss 2008/721/EG der Kommission durch den Wissenschaftlichen Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) ersetzt wurde, hat die…
Der SCCP, der mit dem Beschluss 2008/721/EG der Kommission durch den Wissenschaftlichen Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) ersetzt wurde, hat die…
Zur Berücksichtigung vorgebrachter Sicherheitsbedenken sollte der gegenwärtig auf Hautfärbemittel beschränkte Anhang IV auch auf Haarfärbungsmittel ausgedehnt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.