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Die Kommission führte Vor-Ort-Kontrollen durch, die eine eingehende Bewertung der veterinärrechtlichen Vorschriften und der Fähigkeit der zuständigen Behörden des antragstellenden Drittlandes, diese Rechtsvorschriften umzusetzen und amtliche Kontrollen durchzuführen, umfassten, um das antragstellende Drittland in Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 für die Einfuhr von verarbeitetem Heimtierfutter außer Heimtierfutter in Dosen in die Union aufzunehmen. Die zuständigen Behörden Georgiens haben der Kommission zugesichert, dass Georgien die einschlägigen Hygienevorschriften einhalten und ausreichende Garantien für die Kontrollen geben kann, die es bei der Herstellung von verarbeitetem Heimtierfutter, ausgenommen Dosenfutter, durchführt. Es ist somit gerechtfertigt, Georgien in die Liste der Drittländer aufzunehmen, aus denen verarbeitetes Heimtierfutter außer Heimtierfutter in Dosen in die Union eingeführt und durch die Union durchgeführt werden darf.
Am 19. März 2019 beantragte Georgien die Aufnahme in Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 für die Einfuhr von verarbeitetem Heimtierfutter außer…
In der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission sind Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegt, u. a. die Hygiene- und…
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Durchführungsmaßnahmen für die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegten Hygiene- und…
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Durchführungsbestimmungen für die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegten Hygiene- und…
Um zu gewährleisten, dass Tiere, Zuchtmaterial und Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus Drittländern oder Drittlandsgebieten Tiergesundheitsanforderungen…
Um den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, gelten Erzeugnisse aus der Union, die — mit oder ohne Lagerung — durch Drittländer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.