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Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/217 gilt ab dem 1. Oktober 2021. Die mit der vorliegenden Verordnung eingeführte Beschränkung für Stoffe, die mit der Verordnung (EU) 2020/217 als CMR-Stoffe der Kategorie 1A oder 1B eingestuft wurden, sollte daher ab dem 1. Oktober 2021 gelten. Das Datum der Antragstellung hindert die Akteure nicht daran, die Beschränkungen in Bezug auf CMR-Stoffe der Kategorie 1A oder 1B anzuwenden, die zuvor gemäß der Verordnung (EU) 2020/217 eingestuft wurden.
Die Einstufung von in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1182 aufgeführten Stoffen gilt ab dem 1. März 2022. Die mit der vorliegenden Verordnung eingeführte…
Die Einstufung von in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/849 aufgeführten Stoffen gilt ab dem 17. Dezember 2022. Die mit der vorliegenden Verordnung…
Diese Verordnung betrifft die Stoffe, die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1182 als CMR-Stoffe eingestuft sind, und gilt ab dem 1. März 2022.
Die mit der Verordnung (EU) 2018/1480 eingeführten Einstufungen von Stoffen gelten ab dem 1. Mai 2020. Den Interessenträgern sollte ausreichend Zeit eingeräumt…
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2020/217 der Kommission , die ab dem 1. Oktober 2021 gilt, wurden bestimmte Stoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, die auf den Einstufungen der betreffenden Stoffe als CMR-Stoffe durch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.