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Da das Gesetzgebungsverfahren für die Gesetzgebungsvorschläge der Kommission zur GAP nach 2020 noch nicht abgeschlossen ist, die Mitgliedstaaten noch die GAP-Strategiepläne ausarbeiten und die Interessenträger konsultiert werden müssen, sollte der derzeitige GAP-Rahmen für den zusätzlichen Zeitraum von zwei Jahren weiter gelten. Mit dem Übergangszeitraum wird bezweckt, dass sich der Übergang zu einem neuen Programmplanungszeitraum für die Begünstigten möglichst reibungslos gestaltet und die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 über den europäischen Grünen Deal (im Folgenden „europäischer Grüner Deal“) berücksichtigt werden kann.
Das Gesetzgebungsverfahren für die Legislativvorschläge der Kommission zur GAP nach 2020 ist nicht rechtzeitig zum Abschluss gelangt, sodass die Mitgliedstaaten…
Da der neue GAP-Rechtsrahmen noch nicht angenommen wurde, sollte klargestellt werden, dass Übergangsregelungen festgelegt werden sollten, um den Übergang von…
Diese Verordnung sollte den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit für die Ausarbeitung ihrer jeweiligen GAP-Strategiepläne geben und die Schaffung der für die…
Gemäß Artikel 95 Absatz 4 Unterabsatz 1 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens wurden im September 2018 Verhandlungen über ein neues AKP-EU-Partnerschaftsabkommen…
Allerdings ist das Gesetzgebungsverfahren zur GAP-Reform noch nicht abgeschlossen und wird die Annahme des Rechtsrahmens, einschließlich der sich daraus…
Gemäß Artikel 95 Absatz 4 Unterabsatz 1 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens wurden im September 2018 Verhandlungen über ein neues AKP-EU-Partnerschaftsabkommen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.