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Der im Austrittsabkommen vorgesehene Übergangszeitraum endet am 31. Dezember 2020. In Ermangelung eines Abkommens zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich mit Bestimmungen über die Fischerei sollte diese Verordnung aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und ab dem Tag gelten, an dem das Unionsrecht gemäß den Artikeln 126 und 127 des Austrittsabkommens auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr findet. Als Notfallmaßnahme sollte sie bis zum frühesten der folgenden Zeitpunkte gelten: 31. Dezember 2021 oder der Tag, an dem ein Abkommen zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich mit Bestimmungen über die Fischerei in Kraft tritt oder vorläufig angewandt wird.
Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (im…
Das Austrittsabkommen, das am 19. Februar 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde , enthält Regelungen für die Anwendung der Bestimmungen…
Das Austrittsabkommen, das am 19. Februar 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde , enthält Regelungen für die Anwendung der Bestimmungen…
Als aus der Union ausgetretenes Land befindet sich das Vereinigte Königreich in Bezug auf die Union in einer anderen und außergewöhnlichen Situation, die sich…
Im Austrittsabkommen, das am 1. Februar 2020 in Kraft trat, ist ein Übergangszeitraum vorgesehen, in dem für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten…
Um der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, diese Verordnung gemäß den Artikeln 126 und 127 des Austrittsabkommens vor dem Tag anzunehmen, an dem das Unionsrecht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.