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Bislang erfolgte die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten (im Folgenden „Steuerbehörden“) bei der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs üblicherweise auf der Grundlage von Aufzeichnungen der unmittelbar am steuerpflichtigen Umsatz beteiligten Unternehmen. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen von Unternehmen an Verbraucher, die typisch für den elektronischen Geschäftsverkehr sind, sind solche Informationen möglicherweise nicht immer unmittelbar verfügbar. Deshalb sind neue Instrumente erforderlich, damit die Steuerbehörden den Mehrwertsteuerbetrug wirksam bekämpfen können.
Im Hinblick auf die wirksame Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs ist es notwendig und verhältnismäßig, den Mitgliedstaaten die Instrumente für die Erhebung,…
Die Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs erleichtert den grenzüberschreitenden Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen an Verbraucher in den…
Die Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs erleichtert den grenzüberschreitenden Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen an Endverbraucher in den…
In den allermeisten Fällen von grenzüberschreitenden Online-Einkäufen durch Verbraucher in der Union werden die Zahlungen über Zahlungsdienstleister…
Mehrwertsteuerbetrug ist ein gemeinsames Problem aller Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten allein verfügen jedoch nicht über die erforderlichen Informationen,…
Die Übereinkunft bietet einen soliden Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.