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Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) ein bereits zugelassener Lebensmittelzusatzstoff in der Lebensmittelkategorie 02.2.2 „Andere Fett- und Ölemulsionen, einschließlich Streichfetten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und flüssige Emulsionen“ (in einer Höchstmenge von 4 000 mg/kg), jedoch nur für Streichfette gemäß Artikel 115 und Anhang XV der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates mit einem Fettgehalt von höchstens 41 % und ähnliche streichbare Produkte mit einem Fettgehalt von weniger als 10 %. Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wurde später durch die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgehoben.
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 erhält in der Lebensmittelkategorie 02.2.2 „Andere Fett- und Ölemulsionen, einschließlich Streichfetten…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) ein bereits zugelassener Lebensmittelzusatzstoff in der…
Daher sollte die Verwendung von Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) als Emulgator in flüssigen Pflanzenölemulsionen mit einem Fettgehalt von höchstens 70 % für…
Am 27. Mai 2017 wurde ein Antrag auf Zulassung von Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) zur Verwendung als Emulgator in flüssigen Pflanzenölemulsionen mit einem…
Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471) ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 in verschiedenen…
Nur Fettemulsionen für Backzwecke E 475 Polyglycerinester von Speisefettsäuren 5 000 E 476 Polyglycerin-Polyricinoleat 4 000 Nur Streichfette gemäß Artikel 115…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.