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Daher sollte die Verwendung von Polysorbaten (E 432-436) in einer Höchstmenge von 10 mg/kg in den Lebensmittelkategorien 14.1.4 „Aromatisierte Getränke“, 14.2.3 „Apfelwein und Birnenwein“, 14.2.4 „Fruchtwein und made wine“ und 14.2.8 „Sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken aus alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 %“ zugelassen werden.
Die erweiterte Verwendung von Polysorbat 65 (E 436) in einer Höchstmenge von 10 mg/kg in den Lebensmittelkategorien 14.1.4 „Aromatisierte Getränke“, 14.2.3…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Polyoxyethylensorbitantristearat (Polysorbat 65) (E 436) derzeit zur Verwendung als…
: Zugesetzte Menge, Rückstände nicht nachweisbar. 14.2.8 Sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken aus alkoholischen und nichtalkoholischen…
Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In der Lebensmittelkategorie 14.1.4 „Aromatisierte Getränke“ wird nach dem…
Daher sollte die Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in den brennwertverminderten oder ohne Zuckerzusatz hergestellten Getränken in der…
Folglich sollte die Verwendung von Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) als Emulgator in emulgierten Soßen, einschließlich Salatsoßen, in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.