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Der Kommission sollte – sofern notwendig und gerechtfertigt – die Befugnis nach Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union übertragen werden, Rechtsakte zur Änderung dieser Verordnung zu erlassen, um den Zeitraum, in dem die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gelten, zu verlängern. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeiten angemessene Konsultationen, auch auf Sachverständigenebene, durchführt und dass diese Konsultationen den Grundsätzen entsprechen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt wurden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu sorgen, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und deren Sachverständige haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.
Um — sofern notwendig und gerechtfertigt — die Gültigkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zu verlängern, sollte der Kommission die Befugnis…
Um den Entwicklungen auf internationaler Ebene und den gesammelten Erfahrungen Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß…
Um bestimmte nicht wesentliche Vorschriften dieser Verordnung ergänzen oder ändern zu können, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß…
Um die für die Anwendung dieser Verordnung erforderlichen Bestimmungen erlassen zu können, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel…
Um den Plan rasch an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des…
Zur Ergänzung oder Änderung der Richtlinie 2008/98/EG sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.