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Gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen müssen Luftverkehrstätigkeiten in das jeweilige Emissionshandelssystem der Vertragsparteien einbezogen werden. Die Schweiz soll eine Reihe von Luftfahrzeugbetreibern verwalten, die derzeit von einem Mitgliedstaat verwaltet werden.
Ein Luftfahrzeugbetreiber muss entweder von einem Mitgliedstaat oder von der Schweiz, darf aber nicht von beiden verwaltet werden. Für Tätigkeiten im…
Um das schweizerische EHS mit dem EHS der Union zu verknüpfen, ist es wesentlich, dass die Luftfahrt in das schweizerische EHS einbezogen wird. Derzeit fällt…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verknüpfung ihrer…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verknüpfung ihrer Systeme für den Handel mit…
Die Erweiterung des Geltungsbereichs der Vorschriften des EU-Emissionshandelssystems für den Luftverkehr auf EWR-/EFTA-Länder und die Kriterien gemäß Artikel…
Durch die Einbeziehung der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 in das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.