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Für einen wirksamen Schutz der Umwelt sowie der Gesundheit von Mensch und Tier sollten in erster Linie die Betreiber von Aufbereitungseinrichtungen für die Qualität des aufbereiteten Wassers an der Stelle der Einhaltung verantwortlich sein. Damit die Mindestanforderungen dieser Verordnung sowie die von der zuständigen Behörde festgelegten zusätzlichen Bedingungen eingehalten werden, sollten die Betreiber von Aufbereitungseinrichtungen die Qualität des aufbereiteten Wassers überwachen. Daher empfiehlt es sich, die Mindestanforderungen für die Überwachung festzulegen, d. h. die Häufigkeit der Routineüberwachung und den Zeitpunkt und die Leistungsziele der Überwachung zur Validierung. Bestimmte Anforderungen an die Routineüberwachung sind in der Richtlinie 91/271/EWG vorgesehen.
Um die Einhaltung gemäß Absatz 1 zu gewährleisten, überwacht der Betreiber der Aufbereitungseinrichtung die Wasserqualität gemäß
Jeder Mitgliedstaat sollte sicherstellen, dass Überwachungsprogramme eingerichtet werden, um zu prüfen, ob Wasser für den menschlichen Gebrauch den…
Die zuständigen Behörden sollten überprüfen, ob bei dem aufbereiteten Wasser die Bedingungen der einschlägigen Genehmigung eingehalten werden. Im Falle der…
Die Bestimmungen dieser Verordnung zielen darauf ab, die Anforderungen zu ergänzen, die sich aus anderen Rechtsvorschriften der Union insbesondere im…
Sofern die zuständige Behörde dies zur Erfüllung von im Gemeinschaftsrecht, insbesondere in den Richtlinien 76/464/EWG, 80/68/EWG und 2000/60/EG, festgelegten…
1Wer eine Anlage der öffentlichen Wasserversorgung betreibt, ist verpflichtet, die Beschaffenheit des zur Verwendung als Trinkwasser gewonnenen Wassers…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.