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Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 enthält allgemeine Vorschriften für Lebensmittelunternehmer und erstreckt sich auf die Produktion, die Verarbeitung, die Verteilung und das Inverkehrbringen von für den menschlichen Verzehr bestimmten Lebensmitteln. Jene Verordnung betrifft die Gesundheitsqualität von Lebensmitteln, und gemäß einem ihrer Grundprinzipien liegt die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels beim Lebensmittelunternehmer. Jene Verordnung wird auch durch detaillierte Orientierungshilfen gestützt. Dabei kommt der Bekanntmachung der Kommission mit dem Leitfaden zur Eindämmung mikrobiologischer Risiken durch gute Hygiene bei der Primärproduktion von frischem Obst und Gemüse besondere Bedeutung zu. Die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Mindestanforderungen für aufbereitetes Wasser hindern die Lebensmittelunternehmer nicht daran, die zur Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 erforderliche Wasserqualität zu erreichen, indem sie in einem späteren Verfahrensschritt verschiedene Optionen der Wasserbehandlung für sich genommen oder in Kombination mit Optionen der Nichtbehandlung nutzen.
In der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sind allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer festgelegt, die insbesondere Verfahren…
In der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sind allgemeine Hygienevorschriften für Lebensmittel enthalten, die von den Lebensmittelunternehmern u. a. bei der…
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 enthält allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer. Lebensmittelunternehmer, die auf einer der…
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 enthält allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass die…
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 soll ein hohes Verbraucherschutzniveau bei der Lebensmittelsicherheit gewährleisten. Sie definiert „Lebensmittelhygiene“ als…
Mit der vorliegenden Verordnung werden die mikrobiologischen Kriterien für bestimmte Mikroorganismen sowie die Durchführungsbestimmungen festgelegt, die von den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.