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In der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission wurden Kriterien für die Prozesshygiene festgelegt, um auf Grundlage einer wissenschaftlichen Risikobewertung die Sicherheit von Lebensmitteln zu gewährleisten. Nach denselben Grundsätzen wäre die Sicherheit von rohem Heimtierfutter gewährleistet, wenn die in Anhang I Kapitel 2 Nummer 2.1.8 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 festgelegten Prozesshygienekriterien für die Fleischzubereitung, d. h. unverarbeitetes Fleisch für den menschlichen Verzehr, die bestehenden mikrobiologischen Normen für Enterobacteriaceae im Produkt ersetzen würden. Anhang XIII Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte daher entsprechend geändert werden.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel werden die mikrobiologischen…
Die mikrobiologischen Kriterien, die für bestimmte Kategorien von Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Richtlinien festgelegt wurden, die durch die Richtlinie…
Insbesondere sind in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 Kriterien für die Prozesshygiene festgelegt, mit denen Richtwerte für die Kontamination festgesetzt…
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte durch eine Definition des „Prozesshygienekriteriums“ ergänzt werden, damit in deren Anhang XIII Kapitel II…
Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 enthält Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung organischer Düngemittel und…
In der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 legten das Europäische Parlament und der Rat Gemeinschaftshygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.