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Daher sollte Anhang VII Kapitel B der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 geändert werden, um die Möglichkeit einzuführen, die Tötung und Vernichtung von Ziegen auf Tiere zu beschränken, die für klassische Scrapie empfänglich sind. Die Mitgliedstaaten sollten im Einzelfall festlegen, welche Tiere entsprechend ihrer genetischen Resistenz gegen die Krankheit von der Tötung und Vernichtung ausgenommen werden sollten.
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wurde durch die Verordnung (EU) 2020/772 der Kommission — im Einklang mit den Empfehlungen der wissenschaftlichen Stellungnahme…
Das äußerst komplexe Geflecht der im Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 dargelegten Managementoptionen und Ausnahmen bei der Bekämpfung und Tilgung von…
In Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sind Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung von TSE, einschließlich atypischer Scrapie, festgelegt. Insbesondere…
Wird die klassische Scrapie in einem Haltungsbetrieb bestätigt, der eine von der Aufgabe der Nutzung bedrohte lokale Schafsrasse hält, sollte bei den Maßnahmen…
Die Verordnung (EG) Nr. 1915/2003 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 legt neue Bestimmungen zur Tilgung von Scrapie bei Schafen und…
Die Kapitel E und H von Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthalten Vorschriften für die Einfuhr von Schafen und Ziegen sowie deren Samen und Embryonen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.