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Alle Vorhaben sollten unter Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) ausgewählt und durchgeführt werden. Die Kommission sollte alles in ihrer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass Beschwerden, einschließlich Beschwerden im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Charta, zeitnah geprüft werden, und sie sollte den Beschwerdeführer im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 19. Januar 2017 mit dem Titel „EU-Recht: Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung“ über das Ergebnis dieser Prüfung unterrichten.
Die Mitgliedstaaten stellen die wirksame Untersuchung von Beschwerden gemäß Artikel 69 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2021/1060 sicher. Dies gilt unbeschadet der…
Um die wirksame Teilnahme der Bürger am demokratischen Leben in der Union zu gewährleisten, sollte die Kommission jede gültige Initiative prüfen und auf sie…
Bei der Ausarbeitung eines Berichts mit einer Beurteilung der Umsetzung dieser Richtlinie sollte die Kommission die Achtung der in der Charta anerkannten…
Solche systematischen Kontrollen sollten unter uneingeschränkter Einhaltung des einschlägigen Unionsrechts — einschließlich der Charta der Grundrechte der…
Bei den vom Geltungsbereich des Programms erfassten Maßnahmen sollten die Grundrechte sowie die Grundsätze beachtet werden, die insbesondere in der Charta der…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.