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Die Formen der Unionsfinanzierung und die Arten des Haushaltsvollzugs im Rahmen dieser Verordnung sollten danach ausgewählt werden, ob und inwieweit sie sich zur Verwirklichung der spezifischen Ziele der Maßnahmen eignen und sich mit ihnen entsprechende Ergebnisse erzielen lassen, wobei insbesondere die Kosten von Kontrollen, der Verwaltungsaufwand und das zu erwartende Risiko der Nichteinhaltung von Vorschriften zu berücksichtigen sind. Bei Finanzhilfen sollte dabei die Nutzung von Pauschalbeträgen, Pauschalfinanzierungen und Kosten je Einheit sowie von nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen gemäß Artikel 125 Absatz 1 Buchstabe a der Haushaltsordnung geprüft werden. Mit Blick auf die Durchführung von Maßnahmen in Zusammenhang mit der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen und im Einklang mit Artikel 94 der Verordnung (EU) 2021/1060 kann eine Erstattung durch die Kommission an die Mitgliedstaaten auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen einschließlich Pauschalbeträgen erfolgen.
Die Wahl der Formen der Unionsfinanzierung und der Arten ihrer Ausführung gemäß dieser Verordnung sollte sich danach richten, inwieweit diese es ermöglichen,…
Die Wahl der Durchführungsmodalitäten und der Formen der Unionsfinanzierung gemäß dieser Verordnung sollte sich danach richten, inwieweit diese es ermöglichen,…
Die Wahl der Durchführungsmodalitäten und der Formen der Unionsfinanzierung gemäß dieser Verordnung sollte sich danach richten, inwieweit diese es ermöglichen,…
Die Arten der Finanzierung und die Haushaltvollzugsarten im Rahmen dieser Verordnung sollten danach ausgewählt werden, ob sie zur Verwirklichung der…
Die Arten der Finanzierung und die Haushaltsvollzugsarten gemäß dieser Verordnung sollten danach ausgewählt werden, ob sie zur Verwirklichung der spezifischen…
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Finanzierungsformen und Haushaltsvollzugsarten sollten danach ausgewählt werden, inwieweit mit ihnen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.