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Gemäß den Nummern 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollten die Fonds auf der Grundlage von Daten evaluiert werden, die im Einklang mit spezifischen Begleitungsanforderungen erhoben werden, wobei gleichzeitig aber Verwaltungsaufwand, insbesondere für die Mitgliedstaaten, und Überregulierung zu vermeiden sind. Diese Anforderungen sollten, soweit erforderlich, messbare Indikatoren als Grundlage für die Evaluierung der Auswirkungen der Fonds in der Praxis enthalten. Ferner sollten diese Anforderungen auch die Begleitung der Unterstützung der Geschlechtergleichstellung ermöglichen.
Gemäß den Nummern 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollte dieser Fonds auf der Grundlage von Daten…
Gemäß den Nummern 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollte der Fonds auf der Grundlage von Daten…
Nach den Nummern 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vom 13. April 2016 sind die Unionsfonds auf der Grundlage von Daten…
Gemäß den Nummern 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollte der Fonds auf der Grundlage von Daten…
Gemäß den Nummern 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollte das Programm auf der Grundlage von Daten…
Gemäß den Nummern 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollte das Instrument auf der Grundlage von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.