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Das VIS dient der Verbesserung der Durchführung der gemeinsamen Visumpolitik, der konsularischen Zusammenarbeit und der Konsultation zwischen zentralen Visumbehörden durch die Erleichterung des Datenaustauschs zwischen den Mitgliedstaten über Anträge und die damit verbundenen Entscheidungen, um das Visumantragsverfahren zu erleichtern, „Visa-Shopping“ zu verhindern, die Bekämpfung von Identitätsbetrug zu erleichtern, Kontrollen an den Außengrenzübergangsstellen und im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu erleichtern, zur Identifizierung von Personen beizutragen, die die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder den dortigen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen, die Bestimmung des für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zuständigen Mitgliedstaats zu erleichtern; und zur Verhinderung von Gefahren für die innere Sicherheit der einzelnen Mitgliedstaaten beizutragen.
Das VIS dient der Verbesserung der Durchführung der gemeinsamen Visumpolitik, der konsularischen Zusammenarbeit und der Konsultation zwischen zentralen…
Das VIS sollte den Zweck verfolgen, die Umsetzung der gemeinsamen Visumpolitik, die konsularische Zusammenarbeit und die Konsultation zwischen zentralen…
Mit der Entscheidung 2004/512/EG des Rates vom 8. Juni 2004 zur Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS) wurde das VIS als System für den Austausch von…
Nationale Maßnahmen und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Visumpolitik und anderen Tätigkeiten im Vorfeld der Kontrollen an den Außengrenzen…
Unterstützung einer gemeinsamen Visumpolitik, um den legalen Reiseverkehr zu erleichtern, Visumantragstellern eine hohe Dienstleistungsqualität zu bieten, die…
Es ist nun notwendig, den Zweck, die Funktionen und die Zuständigkeiten für das VIS festzulegen sowie die Bedingungen und Verfahren für den Austausch von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.