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Das Ziel der Union, gemäß Artikel 67 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein hohes Maß an Sicherheit innerhalb des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu gewährleisten, sollte unter anderem durch gemeinsame Maßnahmen bezüglich des Überschreitens von Binnengrenzen durch Personen und bezüglich der Grenzkontrolle an den Außengrenzen sowie durch die gemeinsame Visumpolitik erreicht werden, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem freien Personenverkehr einerseits und der Sicherheit andererseits aufrechterhalten werden sollte.
Das Ziel der Union, gemäß Artikel 67 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein hohes Maß an Sicherheit innerhalb des Raums…
Das Ziel der Union, gemäß Artikel 67 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein hohes Maß an Sicherheit innerhalb des Raums…
Der Erlass von Maßnahmen nach Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die sicherstellen, dass Personen…
Die nationale Sicherheit liegt zwar nach wie vor in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch der Schutz dieser Sicherheit erfordert…
Im Zuge der sich entwickelnden Herausforderungen der Migration, der es notwendig macht, stabile Aufnahme-, Asyl-, Integrations- und Migrationssysteme in den…
Für den schrittweisen Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sieht der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.