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Mit dieser Verordnung wird die Fazilität „Connecting Europe“ (im Folgenden „CEF“) für den Zeitraum des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 geschaffen. Mit dieser Verordnung werden die Ziele der CEF, ihre Mittelausstattung für den Zeitraum 2021-2027, die Formen der Unionsfinanzierung und die Finanzierungsbestimmungen festgelegt.
Mit der Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) geschaffen. Die CEF ermöglicht die…
Die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), die mit der Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde, zielt darauf ab,…
Die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) soll Investitionen im Bereich der transeuropäischen Netze beschleunigen und eine Hebelwirkung für Finanzmittel sowohl…
Die Laufzeit der CEF sollte sich nach der Laufzeit des MFR richten. Mit der vorliegenden Verordnung sollte eine Finanzausstattung für den gesamten Zeitraum…
Die Verordnung (EU) 2021/1153 gilt für die Tätigkeiten, die vom Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ finanziert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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