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Um den Auftrag des Gemeinsamen Unternehmens, in der Union ein weltweit führendes Ökosystem für Hochleistungsrechnen zu entwickeln, einzuführen, zu erweitern und aufrechtzuerhalten, kosteneffizient zu erfüllen, sollte das Gemeinsame Unternehmen die Gelegenheit nutzen, die Supercomputer, deren Eigentümer es ist, gegebenenfalls aufzurüsten. Die Aufrüstung dürfte so zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Supercomputer führen, die Betriebsleistung erhöhen und neue Funktionen ermöglichen, um der Entwicklung des Nutzerbedarfs gerecht zu werden. Für die Aufrüstung seiner Supercomputer sollte das Gemeinsame Unternehmen eine Aufforderung zur Interessensbekundung im Rahmen des Bereichs „Infrastruktur“ einleiten können. In den Aufforderungen zur Interessensbekundung sollten die besonderen Zulassungsbedingungen festgelegt werden, die für eine Aufnahmeeinrichtung gelten sollten, die bereits einen EuroHPC-Supercomputer betreibt.
Das Gemeinsame Unternehmen kann eine Aufforderung zur Interessenbekundung einleiten, um die EuroHPC-Supercomputer, deren Eigentümer oder Miteigentümer es ist,…
Um eine gerechte und ausgewogene Verteilung von EuroHPC-Supercomputern in der Union und das Entstehen eines Ökosystemansatzes für föderierte Infrastrukturen zu…
Das Gemeinsame Unternehmen sollte einen nachfrageorientierten und nutzergetriebenen Rahmen für die Anschaffung integrierter, föderierter, sicherer und…
Das Gemeinsame Unternehmen sollte bestrebt sein, die weitere Verwertung der resultierenden Hochleistungsrechentechnik in der Union zu fördern. Es sollte auch…
Um ein innovatives, wettbewerbsfähiges und weithin anerkanntes europäisches Ökosystem für Hochleistungsrechnen und Quanteninformatik in ganz Europa zu festigen,…
Das Gemeinsame Unternehmen trägt zur Wahrung der Interessen der Union bei der Beschaffung von Supercomputern und der Förderung der Entwicklung und Einführung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.