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Staatliche Beihilfen zur Förderung des Ausbaus bestimmter leistungsstarker fester Breitbandnetze und staatliche Beihilfen zur Förderung des Ausbaus bestimmter leistungsstarker passiver Mobilfunknetze sollten als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen und unter bestimmten Voraussetzungen von der Anmeldepflicht freigestellt werden, damit in Gebieten mit Marktversagen ein Beitrag zur Überbrückung der digitalen Kluft geleistet, gleichzeitig aber die Gefahr von Wettbewerbsverfälschungen und der Verdrängung privater Investitionen begrenzt wird.
Beihilfen für den Ausbau fester Breitbandnetze sind im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach…
Beihilfen für den Ausbau von 4G- und 5G-Mobilfunknetzen sind im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht…
Beihilfen für den Ausbau von Backhaul-Netzen sind im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel…
Staatliche Beihilfen für bestimmte Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich transeuropäischer digitaler Vernetzungsinfrastruktur, die nach der Verordnung…
Staatliche Beihilfen in Form von Konnektivitätsgutscheinen für Verbraucher — zur Erleichterung von Telearbeit sowie allgemeinen und beruflichen…
Backhaul-Netze sind eine Voraussetzung für den Ausbau fester und mobiler Zugangsnetze in Gebieten, in denen eine solche Infrastruktur nicht vorhanden ist und in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.