Gesetze
Gesetz wird geladen …
Auf der Grundlage zweier wissenschaftlicher Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für biologische Gefahren (BIOHAZ) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) vom 24. Januar 2007 bzw. vom 17. November 2007 wird im zweiten TSE-Fahrplan festgestellt, dass bei anderen Nutztieren als Wiederkäuern unter natürlichen Bedingungen keine TSE-Fälle nachgewiesen wurden.
Die genannte Mitteilung betrifft unter anderem die Überprüfung der geltenden Bestimmungen über das Verfütterungsverbot in den EU-Vorschriften. Auf Grundlage…
Nach weiteren systematischen Untersuchungen positiver TSE-Fälle bei Schafen und Ziegen seit 2005 wurden keine weiteren positiven BSE-Fälle oder…
Am 24. Januar 2007 legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Gutachten über die Bewertung der Gesundheitsrisiken der Fütterung von…
Am 29. November 2010 nahm der Rat Schlussfolgerungen zum zweiten TSE-Fahrplan an . In diesen Schlussfolgerungen wird es als eine Grundvoraussetzung für eine…
Am 22. September 2020 nahm die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten über das potenzielle BSE-Risiko für Rinder durch die Verwendung von Wiederkäuer-Kollagen…
Diese Überwachungsprogramme wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 727/2007 der Kommission auf der Grundlage der Ergebnisse aus zwei Jahren intensiver…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.