Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Umsetzung dieser Verordnung sollte von den Grundsätzen der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen geleitet sein und darauf abzielen, die Rechte von Frauen und Mädchen im Einklang mit den EU-Aktionsplänen für die Gleichstellung, den einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates und internationalen Übereinkommen, einschließlich der Schlussfolgerungen des Rates zu Frauen, Frieden und Sicherheit vom 10. Dezember 2018, zu schützen und zu fördern. Die Stärkung der Geschlechtergleichheit und der Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen im Rahmen des auswärtigen Handelns der Union ebenso wie die Intensivierung der Bemühungen um die Verwirklichung der in den EU-Aktionsplänen für die Gleichstellung genannten Mindestleistungsanforderungen sollten dazu führen, dass in allen Bereichen der Zusammenarbeit zwischen der Union und den in Anhang I aufgeführten Begünstigten ein geschlechtersensibler und transformativer Ansatz verfolgt wird. Die Geschlechtergleichheit sollte bei der Durchführung dieser Verordnung einbezogen und durchgängig berücksichtigt werden.
Unter bestimmten Umständen ist es erforderlich, die Rechte der betroffenen Personen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 mit der Notwendigkeit in Einklang zu…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung sollten der Kommission…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung der vorliegenden Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden.…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Bestimmungen dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.