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Mit der Verordnung (EU) 2020/2221 des Europäischen Parlaments und des Rates werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten bei ihren Maßnahmen zur Bewältigung der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Schäden und bei der Vorbereitung der sozialen, stabilen und nachhaltigen Erholung der Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen. Damit wirksam auf die sozialen Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs auf die am stärksten benachteiligten Personen reagiert werden kann, sieht die vorgenannte Verordnung die Zuweisung von zusätzlichen Mitteln in den Fonds vor, wenn ein Mitgliedstaat einen entsprechenden Beschluss triff und dies seinem Bedarf entspricht. Dabei sollten die Mitgliedstaaten dem Anstieg der Zahl der am stärksten benachteiligten Personen seit dem COVID-19-Ausbruch gebührend Rechnung tragen, berücksichtigen, dass der Europäische Sozialfonds (ESF) bei der Beseitigung der Armut und bei der Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung eine wesentliche Rolle spielt, und die operative Stärke des ESF wahren. Ferner ist es notwendig, Obergrenzen für die Zuweisung der zusätzlichen Mittel für die technische Hilfe der Mitgliedstaaten festzulegen. Angesichts des erwarteten raschen Einsatzes der zusätzlichen Mittel sollten die Mittelbindungen im Zusammenhang mit diesen zusätzlichen Mitteln beim Abschluss der Programme aufgehoben werden.
Sofern es ein Mitgliedstaat als angemessen erachtet, werden die in Artikel 6 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung genannten Mittel als Reaktion auf die Krise im…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates und nach Maßgabe der darin zugewiesenen Mittel sollten Maßnahmen im Rahmen dieses Fonds durchgeführt…
Damit die Mitgliedstaaten über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um angesichts der Auswirkungen der COVID-19-Krise in Bezug auf Armut und soziale…
Der folgende Artikel wird eingefügt: Zusätzliche Mittel als Reaktion auf die Krise im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch (1) Sofern es ein Mitgliedstaat als…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2020/2094 und unter Einhaltung der darin zugewiesenen Mittel sollten Aufbau- und Resilienzmaßnahmen im Rahmen des Programms…
Um den Mitgliedstaaten größtmögliche Flexibilität bei der Anpassung von Krisenbewältigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.