Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für 6-Benzyladenin legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor . Die Behörde empfahl, die RHG auf die Bestimmungsgrenze festzusetzen. Diese RHG sollten in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegt werden.
Für Thiencarbazon-methyl legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden…
Für Penoxsulam legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Für 1-Methylcyclopropen legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.…
Für 8-Hydroxychinolin legte die Behörde der Kommission und den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen…
Für Pyroxsulam legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Bifenazat legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.