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Für Metaflumizon legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor. Bezüglich der RHG für Broccoli und Kraussalate/Breitblättrige Endivien stellte sie ein Risiko für die Verbraucher fest. Daher sollten diese RHG in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf die Bestimmungsgrenze gesenkt werden. Die Behörde empfahl eine Senkung der RHG für Kartoffeln, Kopfkohle, Baumwollsamen und Milch (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde). Für andere Erzeugnisse empfahl sie die Anhebung oder Beibehaltung der geltenden RHG. Die Behörde gelangte des Weiteren zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Tomaten, Paprika, Gewürzgurken, Blumenkohle, Chinakohle, Feldsalate, Kopfsalate, Kressen und andere Sprossen und Keime, Barbarakraut, Salatrauken/Rucola, Roten Senf und Baby-Leaf-Salate (einschließlich der Brassica-Arten) nicht alle Informationen vorliegen und eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich ist. Da für die Verbraucher kein Risiko besteht, sollten diese RHG in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf den bisherigen Wert oder den von der Behörde ermittelten Wert festgesetzt werden. Diese RHG werden unter Berücksichtigung der Informationen, die innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung zur Verfügung stehen, überprüft.
Die Behörde empfahl die Senkung der geltenden RHG für Kartoffeln, Rettich, Zwiebeln, Tomaten, Paprika, Auberginen (Eierfrüchte), Schlangengurken, Gewürzgurken,…
Für Tolclofos-methyl legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Für Fenamidon legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Lufenuron legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Metamitron legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Überprüfung der…
Für Tebufenozid legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor .…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.