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Da der im Austrittsabkommen vorgesehene Übergangszeitraum am 31. Dezember 2020 endete, sollte Anhang IX Kapitel V Abschnitt 2 Buchstabe B Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 geändert werden, um den Verweis auf das Vereinigte Königreich in der Liste der Mitgliedstaaten, die die Einschlussmethode anwenden dürfen, durch den Verweis auf das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland zu ersetzen. Ferner sollten die Verweise auf das Vereinigte Königreich in Anhang IX Kapitel V Abschnitt 2 Buchstabe A der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und in Tabelle 3 in Anhang XIV Kapitel II Abschnitt 11 der genannten Verordnung gestrichen werden.
Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (im…
Das Vereinigte Königreich beantragte eine Verlängerung des Beschlusses (EU) 2020/491 bis zum Ende des Übergangszeitraums. Die Bestimmungen der…
Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen…
Der im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft…
Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen…
Infolge des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.