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Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC ist die Kommission der Auffassung, dass von einer Exposition gegenüber N,N–Dimethylformamid oberhalb spezifischer DNEL-Werte ein unannehmbares Risiko für Arbeitnehmer ausgeht und dass die vorgeschlagene Beschränkung, mit der ein DNEL-Wert sowohl für die inhalative als auch für die dermale Exposition von Arbeitnehmern gegenüber N,N–Dimethylformamid festgelegt wird, die unionsweit am besten geeignete Maßnahme zur Eindämmung dieses Risikos ist.
Die Kommission hält die vorgeschlagene Beschränkung in der vom RAC und dem SEAC geänderten Form aus folgenden Gründen für angemessen: Das Gesamtrisikoverhältnis…
Auf der Grundlage der Stellungnahme des RAC und des SEAC ist die Kommission der Auffassung, dass Arbeitnehmer während der Herstellung und Verwendung von NMP…
Der RAC bestätigte, dass eine über diese beiden DNEL-Werte hinausgehende Gesamtexposition gegenüber NMP die Gesundheit von Arbeitnehmern gefährdet und dass die…
Am 20. September 2019 verabschiedete der Ausschuss für Risikobeurteilung (im Folgenden „RAC“) der Agentur seine Stellungnahme , in der er zu dem Schluss kam,…
Den Interessenträgern sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, um sich auf die vorgeschlagene Beschränkung einzustellen; insbesondere sollten nachgeschaltete…
Am 1. April 2020 übermittelte die Agentur die Stellungnahmen des RAC und des SEAC an die Kommission. In den genannten Stellungnahmen wurde bestätigt, dass das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.