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Am 5. Dezember 2019 verabschiedete der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (im Folgenden „SEAC“) der Agentur seine Stellungnahme , in der er zu dem Schluss gelangte, dass die vorgeschlagene Beschränkung mit den Änderungen des RAC unter dem Aspekt ihres sozioökonomischen Nutzens und der Kosten unionsweit die am besten geeignete Maßnahme zur Verringerung der gesundheitlichen Gefährdung von Arbeitnehmern durch N,N–Dimethylformamid ist. Der SEAC empfahl im Einklang mit dem Dossier nach Anhang XV, die Anwendung der Beschränkung für alle Sektoren um 24 Monate zu verschieben, um den Interessenträgern ausreichend Zeit für die vollständige Umsetzung der Beschränkungsanforderungen einzuräumen.
Am 25. November 2014 hat der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Agentur seine Stellungnahme verabschiedet, in dem er zu dem Schluss gelangte,…
Am 20. September 2019 verabschiedete der Ausschuss für Risikobeurteilung (im Folgenden „RAC“) der Agentur seine Stellungnahme , in der er zu dem Schluss kam,…
Am 29. November 2018 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für sozioökonomische Analyse (im Folgenden „SEAC“) seine Stellungnahme an, in der er die…
Den Interessenträgern sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, um sich auf die vorgeschlagene Beschränkung einzustellen; insbesondere sollten nachgeschaltete…
Am 20. September 2019 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) seine Stellungnahme an, in der er die vorgeschlagene…
Am 4. Dezember 2015 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für sozioökonomische Analyse („SEAC“) seine Stellungnahme an, in der er die im Dossier…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.