Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um dahingehend Rechtssicherheit zu gewährleisten, dass die Unterstützung für eine landwirtschaftliche Fläche gewährt wird, die dem Landwirt zur Verfügung steht und auf der eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, bedarf es einer die wesentlichen Elemente umfassenden Rahmendefinition des Begriffs „förderfähige Hektarfläche“. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten die Bedingungen festlegen, nach denen bestimmt werden kann, ob eine Fläche dem Landwirt zur Verfügung steht. Bei der Festlegung angemessener Bedingungen, nach denen Flächen, die auch für außerlandwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden, als förderfähige Hektarfläche berücksichtigt werden können, sollten die Mitgliedstaaten der Wahrscheinlichkeit einer gelegentlichen und vorübergehenden Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für nicht strikt landwirtschaftliche Tätigkeiten sowie dem potenziellen Beitrag bestimmter außerlandwirtschaftlicher Tätigkeiten zur Einkommensdiversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe Rechnung tragen.
jede landwirtschaftliche Fläche des Betriebs, die in dem Jahr, für das Unterstützung beantragt wird, für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt wird oder,…
Um die Rolle der Landwirtschaft bei der Bereitstellung öffentlicher Güter zu stärken, muss eine geeignete Rahmendefinition für den Begriff „landwirtschaftliche…
Zur Sicherung von für die gesamte Union geltenden wesentlichen Elementen, welche die Vergleichbarkeit zwischen den Optionen der Mitgliedstaaten gewährleisten,…
Mit der Rahmendefinition des Begriffs „landwirtschaftliche Fläche“ sollte sichergestellt werden, dass Mitgliedstaaten damit auch Agrarforstsysteme erfassen, in…
Um zu gewährleisten, dass die Genehmigungen in nicht diskriminierender Weise erteilt werden, sollten bestimmte Kriterien festgelegt werden, insbesondere wenn…
Um ein angemessenes Einkommen und eine widerstandsfähige Landwirtschaft in der gesamten Union zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten Landwirten in aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.