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Um die Rolle der Landwirtschaft bei der Bereitstellung öffentlicher Güter zu stärken, muss eine geeignete Rahmendefinition für den Begriff „landwirtschaftliche Tätigkeit“ festgelegt werden. Um zu gewährleisten, dass die Union ihren internationalen Verpflichtungen bezüglich der internen Stützung gemäß dem WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft nachkommen kann und insbesondere die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit und damit verbundene Interventionskategorien weiter als „Green Box“-Stützung, die keine oder höchstens geringe Handelsverzerrungen oder Auswirkungen auf die Erzeugung hervorruft, angemeldet werden können, sollte die Rahmendefinition des Begriffs „landwirtschaftliche Tätigkeit“ außerdem sowohl die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse als auch die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen umfassen, wobei Landwirte die Wahl zwischen diesen beiden Arten von Tätigkeiten haben sollten. Zur Anpassung an die örtlichen Bedingungen sollten die Mitgliedstaaten den Begriff „landwirtschaftliche Tätigkeit“ und die einschlägigen Bedingungen in ihren GAP-Strategieplänen definieren.
Der Begriff „landwirtschaftliche Tätigkeit“ ist so festzulegen, dass durch eine oder beide der folgenden Tätigkeiten zur Bereitstellung privater und…
„landwirtschaftliche Tätigkeit“ eine Tätigkeit entsprechend der Festlegung durch den Mitgliedstaat in seinem GAP-Strategieplan gemäß Artikel 4 Absatz 2 der…
Zur weiteren Verbesserung der Leistung der GAP sollte die Einkommensstützung gezielt auf aktive Landwirte ausgerichtet werden. Um einen auf Unionsebene…
Um dahingehend Rechtssicherheit zu gewährleisten, dass die Unterstützung für eine landwirtschaftliche Fläche gewährt wird, die dem Landwirt zur Verfügung steht…
Zur Sicherung von für die gesamte Union geltenden wesentlichen Elementen, welche die Vergleichbarkeit zwischen den Optionen der Mitgliedstaaten gewährleisten,…
Um zu gewährleisten, dass die Union ihren internationalen Verpflichtungen bezüglich der internen Stützung gemäß dem WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.