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Die GAP umfasst verschiedene Interventionen und Maßnahmen, die zu einem großen Teil unter die GAP-Strategiepläne gemäß Titel III der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates fallen. Für andere gilt nach wie vor der traditionelle Grundsatz der Einhaltung von Vorschriften. Es ist wichtig, für alle Interventionen und Maßnahmen Mittel bereitzustellen, damit sie zur Erreichung der Ziele der GAP beitragen können. Da beide dieser Interventionen und Maßnahmen bestimmte Gemeinsamkeiten aufweisen, sollte ihre Finanzierung durch dieselben Bestimmungen geregelt werden. Soweit erforderlich, sollten diese Bestimmungen jedoch unterschiedliche Vorgehensweisen zulassen. Die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält die Vorschriften für zwei europäische Landwirtschaftsfonds, den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft („EGFL“) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums („ELER“). Diese beiden Fonds sollten in der vorliegenden Verordnung beibehalten werden. Aufgrund des Umfangs der derzeitigen GAP-Reform sollte die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ersetzt werden.
Im Rahmen der vorliegenden Verordnung können die Arten von Maßnahmen unterstützt werden, die vorgesehen sind im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale…
des Titels III Kapitel I Abschnitt 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die…
Die GAP umfasst verschiedenste Maßnahmen, darunter auch Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums. Für diese Maßnahmen sollten ausreichende Mittel…
Angesichts der Reichweite der Reform, die erforderlich ist, um die verfolgten Ziele zu verwirklichen und den Bedenken Rechnung zu tragen, sollte ein neuer…
Um sicherzustellen, dass Betriebsinhaber und andere Begünstigte in den Jahren 2021 und 2022 aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und…
die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.