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Die Agentur wendet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Verordnung (EU) 2018/1725 an.
Der Verwaltungsrat ergreift Maßnahmen für die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 durch die Agentur, einschließlich Maßnahmen für die Ernennung des Datenschutzbeauftragten der Agentur. Diese Maßnahmen werden nach Anhörung des Europäischen Datenschutzbeauftragten getroffen.
Unbeschadet der Artikel 31 und 32 kann die Agentur personenbezogene Daten für die notwendigen Verwaltungszwecke im Zusammenhang mit Personalangelegenheiten verarbeiten.
Die Übermittlung der von der Agentur verarbeiteten personenbezogenen Daten und die Weiterübermittlung der im Rahmen mit dieser Verordnung verarbeiteten personenbezogenen Daten durch Mitgliedstaaten an Behörden von Drittstaaten oder Dritte, einschließlich internationaler Organisationen, ist verboten.
Abweichend von Absatz 4 kann die Agentur — vorbehaltlich der in Kenntnis der Sachlage und freiwillig erfolgten Einwilligung des Drittstaatsangehörigen, der für den alleinigen Zweck der Durchführung eines Neuansiedlungverfahrens identifiziert wurde — dessen vollständigen Namen sowie Angaben zum Verlauf des ihn betreffenden Neuansiedlungsverfahrens und zum Ausgang dieses Verfahrens in dem dafür erforderlichen Umfang an einschlägige internationale Organisationen übermitteln. Diese personenbezogenen Daten dürfen nicht für andere Zwecke weiterverarbeitet oder weiterübermittelt werden.
Wenn Experten, die an Asyl-Unterstützungsteams teilnehmen, während der Leistung operativer und technischer Unterstützung im Einsatzmitgliedstaat auf Anweisung dieses Mitgliedstaats personenbezogene Daten verarbeiten, findet die Verordnung (EU) 2016/679 Anwendung.
Jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung, wie etwa der Austausch oder die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen…
Die nach dieser Verordnung durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich des Austausches oder der Übermittlung personenbezogener Daten…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur im Rahmen dieser Verordnung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur gilt die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates .
Es sollte sichergestellt werden, dass die Agentur bei der Verarbeitung und beim Austausch von Daten den gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 bestehenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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