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Das GEAS stützt sich auf gemeinsame Mindeststandards für Verfahren zur Gewährung von internationalem Schutz, für die Anerkennung und den Schutz auf Unionsebene und für die Aufnahmebedingungen und es errichtet ein System zur Bestimmung des für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats. Trotz der beim GEAS erzielten Fortschritte bestehen zwischen den Mitgliedstaaten bei der Gewährung von internationalem Schutz und bei den Formen eines solchen internationalen Schutzes nach wie vor große Unterschiede. Diese Unterschiede sollten angegangen werden, indem eine einheitlichere Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz sichergestellt und eine einheitliche Anwendung — auf der Grundlage hoher Schutzstandards — des Unionsrechts in der gesamten Union garantiert wird.
das durch die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 eingerichtete System zur Bestimmung des für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz zuständigen…
Die Agentur trägt dazu bei, die effiziente und einheitliche Anwendung des Asylrechts der Union in den Mitgliedstaaten unter uneingeschränkter Wahrung der…
Bei der Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz berücksichtigen die Mitgliedstaaten unbeschadet ihrer Zuständigkeit für die Entscheidung über die…
Durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) werden ein System zur Bestimmung des für die Bearbeitung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen…
Angesichts der strukturellen Defizite des GEAS, die durch den unkontrollierten Zustrom einer großen Zahl von Migranten und Asylsuchenden in die Union sichtbar…
Zur Förderung eines einheitlichen Vorgehens bei der Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz und der Art des gewährten Schutzes sollte die Agentur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.