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Die Agentur sollte unter der Verantwortung des Grundrechtsbeauftragten ein Beschwerdeverfahren einrichten. Das Beschwerdeverfahren sollte sicherstellen, dass die Grundrechte bei allen Tätigkeiten der Agentur gewahrt werden. Das Beschwerdeverfahren sollte administrativer Natur sein. Der Grundrechtsbeauftragte sollte für die Bearbeitung von an die Agentur gerichteten Beschwerden im Sinne des Rechts auf eine gute Verwaltung zuständig sein. Es ist von Bedeutung, dass das Beschwerdeverfahren effektiv ist und sicherstellt, dass Beschwerden ordnungsgemäß nachgegangen wird. Das Beschwerdeverfahren berührt nicht den Zugang zu verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen und ist keine Voraussetzung für den Rückgriff auf solcherlei Rechtsbehelfe. Das Beschwerdeverfahren sollte kein Verfahren zur Anfechtung einer Entscheidung einer nationalen Behörde über einzelne Anträge auf internationalen Schutz sein. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls strafrechtliche Ermittlungen aufnehmen. Im Interesse einer besseren Transparenz und Rechenschaftspflicht sollte die Agentur in ihrem jährlichen Bericht über die Asylsituation in der Union auf das Beschwerdeverfahren eingehen. Es ist von Bedeutung, dass der jährliche Bericht der Agentur über die Asylsituation in der Union insbesondere die Zahl der bei der Agentur eingegangenen Beschwerden, die Arten der aufgetretenen Grundrechtsverletzungen, die betreffenden Einsätze — soweit möglich — und die von der Agentur und den Mitgliedstaaten ergriffenen Folgemaßnahmen umfassen.
In Zusammenarbeit mit dem Grundrechtsbeauftragten ergreift die Agentur die erforderlichen Maßnahmen, um im Einklang mit diesem Artikel ein unabhängiges und…
Der Grundrechtsbeauftragte erstattet dem Exekutivdirektor und dem Verwaltungsrat Bericht über die Erkenntnisse und die Folgemaßnahmen, die von der Agentur und…
Der Grundrechtsbeauftragte hat dafür zu sorgen, dass die Agentur bei all ihren Tätigkeiten die Grundrechte einhält, und fördert die Achtung der Grundrechte…
Mit dieser Verordnung sollte für die Agentur in Zusammenarbeit mit dem Grundrechtsbeauftragten ein Beschwerdeverfahren eingeführt werden, mit dem die Achtung…
Es sollte ein unabhängiger Grundrechtsbeauftragter ernannt werden, der dafür sorgt, dass die Agentur bei ihren Tätigkeiten die Grundrechte wahrt, und der die…
Es ist notwendig, zu gewährleisten, dass von Entscheidungen der Agentur Betroffene das Recht haben, die erforderlichen Rechtsbehelfe einzulegen, die in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.