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Mit der Verordnung (EU) 2017/825 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das zum Zeitpunkt seiner Einrichtung mit 142 800 000 EUR ausgestattete Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017 bis 2020 aufgelegt. Das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen war darauf ausgelegt, die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung und Durchführung wachstumsfördernder Verwaltungs- und Strukturreformen zu verbessern, indem beispielsweise Hilfestellung bei der effizienten und wirksamen Verwendung der Unionsfonds geleistet wird. Im Rahmen des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen leistet die Kommission auf Antrag eines Mitgliedstaats technische Unterstützung und kann dabei in einer Vielzahl von Politikfeldern tätig werden. Die vorliegende Verordnung wurde unter Einbeziehung entsprechender Anpassungen als Fortsetzung des genannten Programms konzipiert, das von den Mitgliedstaaten positiv aufgenommen wurde.
Das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (im Folgenden „Programm“) wurde aufgelegt, um die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung und…
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (im Folgenden „Programm“) aufzulegen, das darauf ausgelegt ist,…
Die Mitgliedstaaten nehmen zunehmend technische Unterstützung im Rahmen des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen in Anspruch. Deshalb sollte im Wege…
Mit dieser Verordnung wird das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (im Folgenden „Programm“) für den Zeitraum vom 20. Mai 2017 bis zum 31. Dezember…
In dieser Verordnung wird für die Gesamtlaufzeit des Programms eine Finanzausstattung festgesetzt, die für das Europäische Parlament und den Rat im Rahmen des…
Mit der vorliegenden Verordnung wird eine Finanzausstattung für das Programm festgesetzt, die für das Europäische Parlament und den Rat im Rahmen des jährlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.