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Bis zum 31. Juli 2022 sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Überprüfungsbericht über die Durchführung der Fazilität vorlegen. Zu diesem Zweck sollte die Kommission die gemeinsamen Indikatoren und das Aufbau- und Resilienzscoreboard gemäß dieser Verordnung sowie andere verfügbare einschlägigen Informationen berücksichtigen. Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments kann die Kommission auffordern, die wichtigsten Ergebnisse ihres Überprüfungsberichts im Rahmen des gemäß dieser Verordnung eingerichteten Dialogs über Aufbau und Resilienz vorzustellen.
Bis zum 31. Juli 2022 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Überprüfungsbericht über die Durchführung der Fazilität vor.
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 17. Juli 2027 einen Bericht, in dem sie bewertet, inwieweit jeder Mitgliedstaat die…
Am Ende des Durchführungszeitraums, spätestens jedoch am 31. Dezember 2031, legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen abschließenden…
Bis zum 31. Dezember 2024 nimmt die Kommission eine Überprüfung der Anwendung dieses Artikels vor. Dazu erstellt die Kommission einen Bericht, den sie dem…
Die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments können die Kommission alle zwei Monate einladen, um im Rahmen eines Dialogs über Aufbau und Resilienz…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Durchführung der Fazilität vorlegen. Dieser Bericht sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.