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Nach dem Erlass eines Durchführungsbeschlusses sollten der betreffende Mitgliedstaat und die Kommission bestimmte operative Modalitäten technischer Art vereinbaren können, in denen die Aspekte der Durchführung in Bezug auf die Fristen, die Indikatoren für die Etappenziele und Zielwerte und den Zugang zu den zugrunde liegenden Daten im Einzelnen festgelegt werden. Damit die operativen Modalitäten im Hinblick auf die gegebenen Umstände während der gesamten Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sinnvoll bleiben, sollte es möglich sein, die Elemente dieser operativen Modalitäten im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern.
ob die von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgeschlagenen Modalitäten geeignet sind, die wirksame Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans…
Die Modalitäten und der Zeitplan für die Überwachung und Durchführung gemäß Absatz 5 Buchstabe e, die relevanten Indikatoren für die Erfüllung der geplanten…
Ein Mitgliedstaat sollte die Möglichkeit haben, innerhalb des Durchführungszeitraums einen begründeten Antrag auf Änderung des Aufbau- und Resilienzplans zu…
Um das Erfordernis präziser operationeller Programme einschließlich der Festlegung konkreter Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten mit der zur Anpassung an…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse für Jahrespläne zu den aus…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission außerdem Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.