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In der Richtlinie 96/50/EG des Rates sind die Bedingungen für den Erwerb von Schifferpatenten für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr in der Union festgelegt. Die Inhaber von Schifferpatenten müssen sich nach Vollendung des 65. Lebensjahres regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen unterziehen. In Anbetracht der Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der auch nach dem 31. August 2020 anhaltenden COVID-19-Krise ergriffen wurden, und insbesondere aufgrund des eingeschränkten Zugangs zu medizinischen Diensten für ärztliche Untersuchungen, können sich die Inhaber von Schifferpatenten in dem von diesen Maßnahmen betroffenen Zeitraum möglicherweise nicht fristgerecht den vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen unterziehen. Daher sollte die Frist für ärztliche Untersuchungen in all jenen Fällen, in denen sie andernfalls zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wäre oder ablaufen würde, um zehn Monate verlängert werden. Die betreffenden Schifferpatente sollten entsprechend gültig bleiben.
In der Richtlinie 96/50/EG des Rates sind die Bedingungen für den Erwerb von Schifferpatenten für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr in der Union…
Ungeachtet des Artikels 6 Absatz 2 der Richtlinie 96/50/EG gelten die Fristen für ärztliche Untersuchungen, die andernfalls gemäß dieser Bestimmung zwischen dem…
Ungeachtet des Artikels 6 Absatz 2 der Richtlinie 96/50/EG gelten die Fristen für ärztliche Untersuchungen, die andernfalls gemäß dieser Bestimmung zwischen dem…
Nach der Richtlinie 96/50/EG ausgestellte Schiffsführerpatente und die in Artikel 1 Absatz 6 der Richtlinie 96/50/EG genannten Patente sowie die in Artikel 1…
In der Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates sind technische Vorschriften für Binnenschiffe festgelegt. Artikel 10 dieser…
In der Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates sind technische Vorschriften für Binnenschiffe festgelegt. Artikel 10 dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.